Brandschutzbeauftragte · Begehung

Brandschutzbegehung digital dokumentieren: vom Foto zum Mängelbericht

Eine Begehung ist nur so gut wie ihre Dokumentation. Was in einen belastbaren Mängelbericht gehört und wie der Weg vom Foto bis zur erledigten Maßnahme kurz bleibt.

BROSIQ Fachwissen · von Sascha Broedel, Sachverständiger und Fachplaner Brandschutz (TH)

Kurz gesagt: Brandschutzbeauftragte müssen Mängel nicht nur finden, sondern so dokumentieren, dass der Betreiber handeln kann und die Erledigung später nachweisbar ist. Ort, Foto, Bewertung, Zuständigkeit und Frist gehören zu jedem Mangel – direkt vor Ort erfasst.

Infografik: Brandschutzbegehung digital dokumentieren – vom Foto zum Mängelbericht mit BROSIQ

Warum die Dokumentation so wichtig ist

Nach DGUV Information 205-003 gehören regelmäßige Brandschutzbegehungen zu den Kernaufgaben des Brandschutzbeauftragten. Er berät den Arbeitgeber, meldet Mängel und schlägt Maßnahmen vor. Die Verantwortung für die Beseitigung bleibt beim Arbeitgeber bzw. Betreiber – umso wichtiger ist ein Bericht, der eindeutig zeigt, was festgestellt wurde, wo und bis wann es behoben werden soll.

Spätestens nach einem Schadenfall, bei einer Behördenbegehung oder einem Termin mit dem Sachversicherer zählt nur, was dokumentiert ist. Ein Satz wie „Brandschutztür defekt“ ohne Ort, Foto und Datum hilft dann niemandem.

Was in jeden Mängelbericht gehört

  • Objekt, Datum, Teilnehmer der Begehung
  • Genauer Ort: Gebäude, Geschoss, Raum oder Achse – so, dass ein Haustechniker den Mangel ohne Rückfrage findet
  • Foto des Mangels, bei Bedarf mit Übersicht und Detail
  • Beschreibung und Bewertung: Was ist der Soll-Zustand, was weicht ab? Wo sinnvoll mit Bezug auf das Regelwerk, z. B. ASR A2.2, ASR A2.3, DIN 14096 oder die Baugenehmigung
  • Priorität: sofort, kurzfristig, mittelfristig
  • Zuständigkeit und Frist für die Beseitigung
  • Erledigungsvermerk mit Datum, idealerweise mit Foto des behobenen Zustands

Typische Mängel bei Begehungen

  • verkeilte oder blockierte Feuer- und Rauchschutztüren
  • zugestellte Flucht- und Rettungswege, verdeckte Sicherheitskennzeichnung
  • Feuerlöscher mit abgelaufener Prüfung, fehlend oder nicht erreichbar
  • offene Durchführungen in Wänden und Decken nach Nachinstallationen
  • Brandlasten in Treppenräumen und Fluren, z. B. Kartonagen oder Möbel
  • Lithium-Ionen-Akkus, die unbeaufsichtigt an ungeeigneten Stellen geladen werden

Wo Papier und Excel an Grenzen stoßen

Der klassische Ablauf kennt jeder: Notizen auf dem Klemmbrett, Fotos auf dem Handy, abends alles in eine Tabelle oder ein Word-Dokument übertragen. Das kostet Zeit und erzeugt Fehler – Fotos werden falsch zugeordnet, Ortsangaben bleiben vage, und beim nächsten Termin weiß niemand mehr sicher, welche Punkte offen sind.

Ein schlanker digitaler Ablauf

  1. Vor Ort erfassen: Mangel fotografieren, Ort und Beschreibung direkt eingeben – bei Bedarf per Spracheingabe, damit die Hände frei bleiben.
  2. Bewerten: Priorität, Regelwerksbezug, Zuständigkeit und Frist ergänzen.
  3. Bericht erzeugen: Der PDF-Bericht entsteht aus den erfassten Daten, ohne Abtippen.
  4. Bereitstellen: Der Betreiber sieht die offenen Punkte über ein Portal statt über E-Mail-Anhänge.
  5. Nachverfolgen: Bei der nächsten Begehung werden offene Punkte geprüft und als erledigt dokumentiert.

So unterstützt BROSIQ

BROSIQ ist für genau diesen Ablauf gebaut: Mängelaufnahme mit Foto, Spracheingabe, PDF-Bericht und Betreiberportal in einem System – entwickelt von einem Brandschutzbeauftragten für Brandschutzbeauftragte.

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Häufige Fragen

Wie oft sollte eine Brandschutzbegehung stattfinden?

Ein festes Intervall schreibt die DGUV Information 205-003 nicht vor. Die Häufigkeit richtet sich nach Gefährdungsbeurteilung, Nutzung und Vorgaben aus Baugenehmigung oder Brandschutzkonzept. In der Praxis sind ein- bis zweimal jährlich üblich, bei erhöhter Brandgefährdung häufiger.

Wer ist für die Beseitigung der Mängel verantwortlich?

Der Arbeitgeber bzw. Betreiber. Der Brandschutzbeauftragte berät, meldet und dokumentiert, entscheidet aber nicht über Maßnahmen und Budget.

Wie lange sollten Begehungsberichte aufbewahrt werden?

Eine einheitliche Frist gibt es nicht. Bewährt hat sich, Berichte mindestens so lange aufzubewahren, bis die Mängel nachweislich behoben sind, und darüber hinaus mehrere Jahre als Nachweis der Brandschutzorganisation.

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BROSIQ bündelt Mängelaufnahme, Bericht und Betreiberportal. Sehen Sie sich an, wie der Ablauf in der Praxis aussieht.

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