Arbeitsstätten · ASR A2.2

Feuerlöscher nach ASR A2.2: Löschmitteleinheiten richtig berechnen

Wie viele Feuerlöscher ein Betrieb braucht, ist keine Schätzfrage. Die ASR A2.2 gibt ein klares Rechenverfahren vor – hier Schritt für Schritt mit Beispiel.

BROSIQ Fachwissen · von Sascha Broedel, Sachverständiger und Fachplaner Brandschutz (TH)

Kurz gesagt: Die Grundausstattung richtet sich nach der Grundfläche und wird in Löschmitteleinheiten (LE) angegeben. Aus dem Löschvermögen jedes Feuerlöschers ergeben sich seine LE. Zusätzlich soll der Weg zum nächsten Feuerlöscher möglichst nicht mehr als 20 Meter betragen.

Infografik: Löschmitteleinheiten nach ASR A2.2 berechnen – Rechenbeispiel Büroetage 450 m²

Grundlage: ASR A2.2

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung. Sie beschreibt, wie Arbeitgeber Feuerlöscheinrichtungen bemessen, auswählen und bereitstellen. Wer sich an die ASR hält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen.

Schritt 1: Brandgefährdung beurteilen

Ausgangspunkt ist die Gefährdungsbeurteilung. Für Bereiche mit normaler Brandgefährdung – etwa Büros, Verkaufsräume ohne besondere Brandlasten oder Werkstätten ohne brennbare Flüssigkeiten in größeren Mengen – gilt die Grundausstattung. Bei erhöhter Brandgefährdung sind zusätzliche Maßnahmen festzulegen, zum Beispiel mehr Löschmitteleinheiten, geeignete Löschmittel für die konkreten Stoffe oder weitere Brandschutzhelfer.

Schritt 2: Löschmitteleinheiten nach Grundfläche

Maßgeblich ist die Grundfläche der Arbeitsstätte. In mehrgeschossigen Gebäuden ist zusätzlich in jedem Geschoss mindestens ein Feuerlöscher bereitzustellen.

Grundfläche bisLöschmitteleinheiten (LE)
50 m²6
100 m²9
200 m²12
300 m²15
400 m²18
500 m²21
600 m²24
700 m²27
800 m²30
900 m²33
1.000 m²36
je weitere 250 m²+ 6

Schritt 3: Löschvermögen in LE umrechnen

Auf jedem Feuerlöscher ist das Löschvermögen angegeben, etwa 43A 183B. Ergeben sich für Brandklasse A und B unterschiedliche Werte, ist der niedrigere anzusetzen.

LELöschvermögen ALöschvermögen B
15A21B
28A34B
3–55B
413A70B
5–89B
621A113B
927A144B
1034A–
1243A183B
1555A233B

Schritt 4: Verteilung und 20-Meter-Regel

Die Summe der LE allein reicht nicht. Feuerlöscher müssen gut sichtbar, leicht erreichbar und gekennzeichnet sein. Die tatsächliche Laufweglänge bis zum nächsten Feuerlöscher soll möglichst nicht mehr als 20 Meter betragen. In verwinkelten Grundrissen ergibt sich daraus oft eine höhere Anzahl, als die reine LE-Rechnung verlangt. In mehrgeschossigen Gebäuden muss in jedem Geschoss mindestens ein Feuerlöscher bereitstehen.

Rechenbeispiel: Büroetage mit 450 m²

  • Normale Brandgefährdung, Grundfläche 450 m² → Tabelle: bis 500 m² = 21 LE
  • Gewählt: Schaumlöscher 6 l mit 27A 144B = 9 LE je Gerät
  • 21 LE ÷ 9 LE = 2,33 → 3 Feuerlöscher (27 LE)
  • Prüfung der Laufwege: Liegt ein Arbeitsplatz weiter als 20 m vom nächsten Gerät entfernt, ist ein weiterer Feuerlöscher nötig.

Weitere Punkte aus der ASR A2.2

  • Löschmittel passend wählen: In Büros haben sich Wasser- oder Schaumlöscher bewährt; Pulver verursacht in Innenräumen hohe Folgeschäden. Für elektrische Anlagen kommen zusätzlich CO₂-Löscher in Betracht.
  • Brandschutzhelfer: In der Regel 5 % der Beschäftigten; bei erhöhter Brandgefährdung oder vielen Publikumsbesuchern mehr.
  • Instandhaltung: Feuerlöscher sind regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person zu prüfen, bei starker Beanspruchung häufiger.

Häufige Fragen

Wird je Geschoss gerechnet?

Die Tabelle bezieht sich auf die Grundfläche der Arbeitsstätte. Weil in jedem Geschoss mindestens ein Feuerlöscher bereitstehen muss und die 20-Meter-Regel gilt, wird in der Praxis meist geschossweise geplant.

Darf ich statt vieler kleiner Geräte wenige große einsetzen?

Rechnerisch ja, solange die Laufwege von höchstens etwa 20 Metern eingehalten werden und die Geräte von den Beschäftigten sicher bedient werden können. Sehr schwere Geräte sind für ungeübte Personen oft ungeeignet.

Was gilt bei erhöhter Brandgefährdung?

Die Grundausstattung ist dann der Mindestwert. Zusätzliche Maßnahmen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, etwa mehr LE, spezielle Löschmittel oder ortsfeste Löschanlagen.

Brandschutz im Betrieb im Griff behalten

BROSIQ unterstützt Brandschutzbeauftragte bei Begehung, Mängelbericht und Nachverfolgung – damit fehlende oder überfällige Feuerlöscher nicht untergehen.

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